Der Stockschnitt – auch als Auf-den-Stock-Setzen bekannt – ist eine bewährte Methode, u.a um Hecken, Sträucher und andere Gehölze nachhaltig zu verjüngen und ihr gesundes Wachstum zu fördern.
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Laut Bundesnaturschutzgesetz darf der Stockschnitt nur vom 1. Oktober bis zum 28./29. Februar durchgeführt werden. Außerhalb dieses Zeitraums ist der Rückschnitt verboten, um brütende Vögel und andere Tiere in den Gehölzen zu schützen.
Außerhalb dieses Zeitraums ist der Rückschnitt aus Naturschutzgründen verboten, um brütende Vögel und andere Tiere in den Gehölzen zu schützen.
Durch den Stockschnitt wird das alte Holz bodennah zurückgeschnitten, sodass die Pflanzen neue, kräftige Triebe bilden. Diese Maßnahme sorgt für:
- Dichte und gesunde Hecken
- Verbesserte Blüh- und Fruchtbildung
- Langlebigkeit der Gehölze
Planen Sie daher Ihren Rückschnitt sorgfältig innerhalb der erlaubten Monate, um sowohl die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten als auch die optimale Entwicklung Ihrer Pflanzen zu sichern.

